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   BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 14/01 R   

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BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 14/01 R (https://dejure.org/2002,2858)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2002 - B 7 AL 14/01 R (https://dejure.org/2002,2858)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - B 7 AL 14/01 R (https://dejure.org/2002,2858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderungsfähigkeit von Strukturanpassungsmaßnahmen - zusätzliche Einstellung - Verringerung der Beschäftigtenzahl - Stichtag - befristet eingestellte Arbeitnehmer - Pauschalierung

  • Wolters Kluwer

    Bundesanstalt für Arbeit - Förderung der Einstellung - Arbeitnehmer - Bauwesen - Beitrittsgebiet - Strukturanpassungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 664
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

    Die Vorschrift verlangt einen Vergleich des Personalstands an drei Stichtagen (BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 7), und zwar sechs Monate vor Beginn der Förderung, zu Beginn der Förderung und zum Ende der Förderung.

    Denn bei § 415 SGB III handelt es sich um ein großzügiges Angebot an Träger im gesamten gewerblichen Bereich (BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 4 f).

  • LSG Sachsen, 10.03.2005 - L 3 AL 307/03

    Möglichkeit der Heilung von Verfahrensfehlern bei Nachholung der erforderlichen

    Zwar sind zwischenzeitliche Verringerungen des Beschäftigungsstandes unerheblich; da die Förderung durch Lohnkostenzuschüsse nach § 415 Abs. 3 SGB III vom Gesetzgeber als unkompliziertes Förderinstrument gedacht und daher großzügig geregelt war, sind zur Beurteilung des Personalstandes die zur Verwaltungsvereinfachung erforderlichen groben, pauschalierenden Maßstäbe heranzuziehen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.02.2002, Az: B 7 AL 14/01 R, abgedruckt in NZS 2002, Seiten 664ff., insbs.

    Deshalb ist die Förderungsvoraussetzung, der Personalstand dürfe sich "in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor der Förderung" und "während der Dauer der Zuweisung" nicht verringern, mittels eines Vergleichs des Personalstands zum Zeitpunkt dreier Stichtage - nämlich (mindestens) sechs Monate vor, zu Beginn und am Ende der Förderung - zu prüfen; es ist also jeweils bezogen auf einen Anfangs- und einen Endstichtag die Differenz der Arbeitnehmerzahl festzustellen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.02.2002, aaO.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.03.2003, Az: B 11 AL 49/02 R, zu finden in JURIS).

    Sie soll Härten verhindern, die durch einen plötzlichen, unbeabsichtigten und von vornherein vorübergehenden Stellenabbau entstehen und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgebot in Einklang zu bringen sind (Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.02.2002, aaO.).

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 21/03 R

    Strukturanpassungsmaßnahme Ost - Förderungsfähigkeit - Wirtschaftsunternehmen im

    Die Klägerin ist deshalb nicht verpflichtet, zur Fortsetzungsfeststellungsklage überzugehen (vgl BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 2).

    Für eine solche Auslegung spricht, dass es sich bei § 415 Abs. 3 SGB III um ein "großzügiges Angebot" mit möglichst einfach und typisierend gestalteten Förderungsleistungen handelt, womit nicht vereinbar sein dürfte, zur Entscheidung über eine einzelne Förderungsvoraussetzung ins Einzelne gehende Nachforschungen zu verlangen (vgl BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 4 f).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 49/02 R

    Förderungsfähigkeit von Strukturanpassungsmaßnahmen - Verringerung der Zahl der

    Hierzu hat bereits der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einer Entscheidung vom 7. Februar 2002 ausgeführt, dass der Arbeitgeber die Zahl der in dem Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer auch dadurch iS des § 415 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB III verringert, dass er ohne sein Zutun - beispielsweise auf Grund von Arbeitnehmerkündigungen - frei werdende Arbeitsplätze nicht erneut besetzt (BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 3 f; aA Schlegel in Hennig, SGB III, Stand 1999, § 415 RdNr 42).

    Bei Anwendung von § 415 Abs. 3 Satz 1 SGB III ist zwar auf einen Vergleich des Personalstands zum Zeitpunkt dreier Stichtage - sechs Monate vor, zu Beginn und am Ende der Förderung - abzustellen (BSG SozR 3-4300 § 415 Nr. 1 S 6).

  • LSG Sachsen, 20.03.2003 - L 2 AL 163/02

    Aufhebung der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen sowie Erstattung zu Unrecht

    Zutreffend hat die Beklagte den Bewilligungsbescheid nach § 45 SGB X i.V.m. § 330 SGB III aufgehoben und macht gerechtfertigt von der Klägerin die Erstattung des zu Unrecht gezahlten Lohnkostenzuschusses geltend ... Soweit eine Förderung im Rahmen der Strukturanpassungsmaßnahme in Ost für Wirtschaftsunternehmen (§ 415 Abs. 3 SGB III) voraussetzt, dass die Zahl der in Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer nicht verringert wird, kommt es auf den Vergleich der Beschäftigtenzahl zu bestimmten Stichtagen (sechs Monate vor Beginn/Beginn/Ende der Förderung) an; zwischenzeitliche Schwankungen sind unerheblich (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 07.02.2002, B 7 AL 14/01 R - Leitsatz für SozR).

    Zwar hat das BSG in seinem Urteil vom 7.2.2002 die Auffassung vertreten, ein Arbeitgeber habe die Zahl der Beschäftigten auch dann im Sinne der hier maßgegenden Vorschrift verringert, wenn er einen frei werdenden Arbeitsplatz nicht erneut besetze (B 7 AL 14/01 R).

  • LSG Berlin, 28.02.2003 - L 4 AL 1/01

    Aufhebung und Rückforderung von Leistungen, die im Rahmen einer

    Mit Schreiben vom 17. Juli 2002 (Bl. 62 GA) und 7. November 2002 (Bl. 66 GA) ist der Klägerin unter Hinweis auf ein Urteil des BSG vom 7. Februar 2002 (Az.: B 7 AL 14/01 R) aufgegeben worden, die Anzahl der Beschäftigten in der Betriebsstätte Tzum Stichtag 25. Mai 1999 (Ende der beantragten Förderung) im Einzelnen anzugeben und zu der erstmals im Klageverfahren genannten Betriebsstätte Berlin konkrete Angaben hinsichtlich Organisation, Anzahl der Arbeitnehmer und ggf. in Anspruch genommener Förderung durch die Beklagte zu machen.

    Wie das BSG mit Urteil vom 7. Februar 2002 (Az.: B 7 AL 14/01 R) entschieden hat, kommt es generell für die Förderfähigkeit allein auf den Vergleich der Beschäftigtenzahl in dem maßgeblichen Betrieb zu drei bestimmten Stichtagen, und zwar sechs Monate vor Beginn, zu Beginn und am Ende der beantragten Förderung, an.

  • LSG Sachsen, 11.09.2002 - L 3 AL 5/01

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses;

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  • LSG Sachsen, 20.01.2004 - L 2 AL 93/03

    Rücknahme der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses sowie Erstattung der

    Für die Frage, ob es überhaupt zu einer Verringerung gekommen ist, ist der Vergleich der Beschäftigtenzahl an bestimmten Stichtagen (sechs Monate vor Beginn der Maßnahme, Maßnahmebeginn, Ende der Maßnahme) entscheidend (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 07.02.2002 - B 7 AL 14/01 R - SozR. 3-4300 § 415 Nr. 1).

    Im Anschluss an das BSG (Urteil vom 07.02.2002 a.a.O.) ist davon auszugehen, dass auch eine Abnahme der Zahl der Arbeitnehmer durch Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 415 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB III durch einen Arbeitnehmer prinzipiell eine Verringerung der Zahl der in dem Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer darstellen kann.

  • LSG Thüringen, 09.10.2003 - L 3 AL 649/01

    Erstattung von "Strukturanpassungsmassnahmen-Ost für Wirtschaftsunternehmen";

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  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2005 - L 16 AL 155/05

    Strukturanpassungsmaßnahme im Beitrittsgebiet - zusätzliche Beschäftigung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, verringert der Arbeitgeber die Zahl der im Betrieb bereits beschäftigten Arbeitnehmer auch dadurch, dass er ohne sein Zutun, beispielsweise - wie hier - durch Arbeitnehmerkündigung, frei werdende Arbeitsplätze nicht erneut besetzt (vgl. BSG, Urteil vom 07. Februar 2002 - B 7 AL 14/01 R= SozR 3-4300 § 415 Nr. 1; BSG, Urteil vom 06. März 2003 - B 11 AL 49/02 R - nicht veröffentlicht -).
  • LSG Sachsen, 18.10.2007 - L 3 AL 144/05

    Anspruch auf Aufhebung und Erstattung von Leistungen aufgrund der

  • LSG Sachsen, 15.01.2004 - L 3 AL 296/02

    Rücknahme der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses; Bewilligung einer

  • LSG Berlin, 24.10.2003 - L 10 AL 179/00

    Rückforderung von Lohnkostenzuschüssen für Unternehmen in Ostdeutschland; Wegfall

  • LSG Sachsen, 28.02.2002 - L 3 AL 49/01

    Förderung von Lohnkostenzuschüssen; Vermeidung von Mitnahmeeffekten;

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